Erkan Dinar

Sicherheitsgarantien für Rußland!

Sicherheitsgarantien für Rußland!

Als 1990 Gorbatschow namens der Sowjetunion den vom Westen geforderten Rückzug der Sowjetarmee aus DDR, Polen, der CSSR und Ungarn akzeptierte, ohne zugleich den Rückzug der US-Army aus Westeuropa zu fordern, was einer bedingungslosen Kapitulation im Ost-West-Konflikt bzw. im Systemwettbewerb gleichkam, wurde seitens der an den Verhandlungen beteiligten westlichen Politiker wenigstens erklärt, eine Ausdehnung der NATO nach Osten bis an die Grenze der Sowjetunion werde es nicht geben. In seinem naiven Glauben, auf die Zusage der westlichen Politiker vertrauen zu können, unterließ es Gorbatschow, für den Verzicht auf eine Ostausdehnung der NATO eine völkerrechtlich verbindliche schriftliche Zusicherung zu verlangen. Dafür gehörte er eigentlich vor Gericht.

Nach dem Beitritt der ehemaligen baltischen Sowjetrepubliken zur NATO geht es dem Westen nun darum, auch Belorußland, die Ukraine und Georgien in diesen Pakt zu integrieren, um die Einkreisung Rußlands, das seine nationale Souveränität verteidigt, zu vollenden.

Als Reaktion auf die von den USA und ihren Verbündeten betriebene Einkreisungspolitik fordert Rußland Garantien für seine Sicherheit. Dazu gehört eine völkerrechtlich verbindliche Zusicherung, daß die Ukraine und
Georgien nicht in die NATO aufgenommen werden und daß in diesen Ländern keine NATO-Basen errichtet werden dürfen.

Seitens des Westens heißt es nun, die von Rußland verlangten Zusicherungen seien völlig inakzeptabel, da diese das Selbstbestimmungsrecht der Ukraine und Georgiens verletzen würden.

Da muß an den Staatsvertrag der Siegermächte mit Österreich von 1955 erinnert werden. Voraussetzung der Unterzeichnung dieses Staatsvertrages, der Österreich das Ende des Besatzungsregimes und damit den
Rückzug der Sowjetarmee aus Österreich gebracht hat, war das Moskauer Memorandum, mit dem sich Österreich verpflichtet hat, keinem Militärbündnis beizutreten und keine NATO-Basen in Österreich zuzulassen.

Niemand behauptet, mit dem Moskauer Memorandum und dem dieses Memorandum bestätigenden Gesetz, das den Rang einer unabänderlichen Verfassungsnorm hat, sei das Selbstbestimmungsrecht von Österreich in nicht akzeptablem Masse eingeschränkt worden.

Für die Sicherheit Rußlands ist heute die Forderung, daß die ehemalige Sowjetrepublik Ukraine keinem russlandfeindlichen Militärbündnis beitreten darf, mindestens so legitim wie damals die Bedingung der Neutralität Österreichs für die Zustimmung zum Staatsvertrag, zumal 1990 ein Verzicht auf eine Ostausdehnung der NATO zugesagt worden ist.

Stefan Hofer, Basel

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