Erkan Dinar

Kurzarbeitergeld bei niedrigen Einkommen aufstocken!

Kurzarbeitergeld bei niedrigen Einkommen aufstocken!

Kurzarbeitergeld bei niedrigen Einkommen aufstocken! – Mindestkurzarbeitergeld auf 1.200 Euro setzen!Auch im Februar hat Corona unser Land fest im Griff. Die Bundesregierung und die Länderchefs haben den Stillstand des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens verlängert. Besonders betroffen sind das Hotel– und Gaststättengewerbe, das Veranstaltungswesen, der Handel und das Friseurgewerbe. Die Beschäftigten dieser Dienstleistungsbranchen bekommen ein geringes Einkommen und arbeiten häufig Teilzeit oder in Minijobs. Kellner, Barkeeperinnen und Friseure erhalten zudem kein Trinkgeld mehr.

Vom aktuellen Kurzarbeitergeld, das in den ersten Monaten 60 Prozent des Nettogehalts beträgt – 67 Prozent mit Kindern – können sie kaum leben. Erst nach sechs Monaten steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des Nettoentgelts – 87 Prozent mit Kindern. Zudem sind Beschäftigte mit geringeren Einkommen besonders häufig von Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen. Fast jede/r Zweite mit einem Nettogehalt unter 900 Euro musste krisenbedingte Einkommensverluste hinnehmen. Bei einem Nettoverdienst zwischen 900 und 1700 Euro waren es 41 Prozent. Besonders hart trifft es Beschäftigte in Leiharbeit oder Minijobs sowie Alleinerziehende.

Das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit einem Nettoentgelt unter 2.500 Euro gehört auf 90 Prozent bzw. 97 Prozent des letzten Nettogehalts aufgestockt. Das Mindestkurzarbeitergeld sollte dabei bei 1.200 Euro liegen.

Erkan Dinar

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