Erkan Dinar

Für Minimal- und Maximalsätze beim Kurzarbeitergeld!

Für Minimal- und Maximalsätze beim Kurzarbeitergeld!

Die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt erfordert, den sozialen Ausgleich in der Pandemie zu stärken. Die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung bis zum 31. März 2022 war deshalb eine gute Entscheidung der alten CDU/CSU-SPD-Bundesregierung.

Die neue Ampel-Bundesregierung hat nun die Bezüge ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent vom letzten Nettogehalt festgesetzt. Wenn ein Kind im Haushalt lebt 77 Prozent. Erst nach sieben Bezugsmonaten soll der Satz auf 80 sowie 87 Prozent steigen. In den ersten drei Bezugsmonaten soll weiterhin nur 60 bzw. 67 Prozent vom letzten Nettolohn überwiesen werden.

Es gibt jedoch keine Gründe nicht schon ab dem ersten Tag bereits den gesteigerten Satz zu zahlen, denn Kurzarbeit führt genauso wie Arbeitslosigkeit zu erheblichen Einkommensverlusten für die Kolleginnen und Kollegen. Bei niedrigen Einkommen geht es dabei schnell um das nackte Überleben sowie an das Existenzminimum. Rechnungen und Ratenkredite können nicht mehr beglichen werden und steigern die Überschuldung durch Rückläufer- sowie Mahngebühren.

Wir brauchen in Deutschland einen existenzsichernden Schutzschirm für die Kolleginnen und Kollegen beim Kurzarbeitergeld. Dieser muss nicht nur durch gesteigerte Sätze sicher gestellt werden, sondern auch eine Kurzarbeitergeld-Minimalsatz von 1.500 Euro haben.

Bei höheren Einkommen sollte die Bundesregierung einen Kurzarbeitergeld-Maximalsatz von 7.050 Euro pro Monat (Beitragsbemessungsgrenze) festlegen.

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