Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Das Land Berlin sei dafür nicht zuständig. Die Regulierung von Mietpreisen sei Sache des Bundes.
Der Deckel war ein mutiger Schritt des Berliner Senats, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Miet-Obergrenzen und die Begrenzung von Mieterhöhungen gaben 1,5 Mio. Haushalten bis 2025 Sicherheit und Planbarkeit. Anders als die im Bundesrecht vorgesehenen Maßnahmen zeigte der Deckel dabei unmittelbare Wirkung: Die enormen Mietpreis-Steigerungen gehörten schlagartig der Vergangenheit an. Spekulation und Miethaie wurden in engste Schranken verwiesen.
Infolge des Urteils werden die Mieten in der Hauptstadt nun wieder stärker steigen. Das Problem besteht aber nicht nur dort: Seit Jahren wird Wohnen zur Miete in den meisten Groß-und Universitätsstädten sowie im städtischen Umland immer teurer. Besonders stark steigen die Mieten beim Abschluss neuer Verträge – Umziehen wird zum Luxus. Jeder fünfte Haushalt, der eine Marktpreismiete bezahlt, muss mehr als 40 Prozent seines Einkommens für die Miete aufwenden.
Jetzt ist die Bundesregierung gefordert. Sie muss handeln. Wir brauchen eine wirksamere Regulierung der Mieten. Sie müssen durch Bundesgesetz viel effektiver als bisher begrenzt werden.