Erkan Dinar

Die Linke war, ist und bleibt solidarisch mit dem sozialistischen Kuba und seiner Revolution!

Die Linke war, ist und bleibt solidarisch mit dem sozialistischen Kuba und seiner Revolution!

Der Parteivorstand der Partei DIE LINKE hat am 14. Februar 2021 einen Beschluss zu Kuba gefasst. Darin heißt es:

„Der Parteivorstand weist die Interpretation einer Neuausrichtung der Kuba-Politik der Partei DIE LINKE, die aufgrund des Beschlusses vom 23.01.2021 stattgefunden haben soll, entschieden zurück. Im Beschluss hat es keine Unterstützung der sog. San Isidro Bewegung wie in einigen Medien kolportiert, gegeben.

Die Linke unterstützt den mit der Verabschiedung der neuen Verfassung von 2019 ausgelösten breiten gesellschaftlichen Diskussionsprozess zur weiteren demokratischen Entwicklung Kubas im Rahmen seines sozialistischen Gesellschaftssystems.

Die Linke war, ist und bleibt solidarisch mit dem sozialistischen Kuba und seiner Revolution.“

Auf den Beschluss folgten wütende Angriffe von Kuba-Gegnern. In einer Diskussion auf Facebook habe ich folgenden Kommentar abgesetzt.

„In offenen Militärdiktaturen wie Myanmar gehen die Massen auf die Straße und in Kuba soll das nicht möglich sein? Die Bevölkerung steht durch die Waffendepots in den Nachbarschaftssiedlungen sogar teilweise unter Waffen. Diese sind für die Volksmilizen gedacht, wenn es eine US-Intervention geben sollte. Es wäre also ein sehr leichtes an Waffen zu kommen und eine „Revolution“ mit sogar Waffengewalt auszulösen. Die Mehrheitsbevölkerung möchte das jedoch nicht. 10 Kubaner als Protestaktion vor einem Ministerium, begleitet von 10 Presseleuten aus dem Ausland, sind noch keine Bewegung gegen die sozialistische Regierung.

„Das kubanische Wahlsystem unterscheidet sich grundlegend von den Wahlsystemen anderer Länder. Und als souveränes Land beschließt Kuba seine Gesetze ohne Einmischung von außen. Die Wahlsysteme anderer Länder – auch in den „westlichen Demokratien“ – weisen zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Niemand aber würde z.B. auf die Idee kommen, von den USA zu einzufordern, das System der Wahlmänner abzuschaffen oder endlich den Zwang für die Bürger aufzuheben, sich in ein Wahlregister eintragen zu müssen, um überhaupt wählen zu dürfen. Im Fall von Kuba jedoch fordert man, für das sozialistische Land sogenannte „freie Wahlen“ mit einem „Mehrparteiensystem“ nach westlichem Vorbild zuzulassen.

In Kuba treten bei Wahlen keine Parteien an, sondern Personen. Somit kann auch die Kommunistische Partei nicht auf dem Wahlzettel angekreuzt werden. Den Wahlen voraus gehen breit angelegte Diskussionsprozesse in der Bevölkerung. Das Motto lautet: „Nominar a los mejores y más capaces“ („Die Besten und Fähigsten nominieren“). Deshalb gibt es auch keine Geld und Material verschlingenden Wahlkämpfe. Die Wahlbeteiligung ist hoch und liegen bei über 90 Prozent.

Die Delegierten für die Kommunalvertretungen (Delegados) werden alle zweieinhalb Jahre gewählt, die Abgeordneten für die Provinzparlamente und die Nationalversammlung (Diputados) alle fünf Jahre. Kubaner dürfen mit Vollendung des 16. Lebensjahres wählen.

Laut Wahlgesetz ist jeder Kubaner, der seit zwei Jahren in Kuba wohnt, wahlberechtigt. Eine Wahlpflicht besteht nicht. Auch müssen die Kandidaten weder Mitglied der PCC sein – wie oft behauptet wird – noch irgendeiner anderen Organisation angehören. Die Bürger können am Wahltag die Stimmabgabe in den Wahllokalen verfolgen und auch Beschwerden bei den zuständigen Organen einreichen.

Jeder Kubaner, der seit fünf Jahren seinen Wohnsitz in Kuba hat, kann sich zur Wahl stellen. Auf kommunaler Ebene werden die Kandidaten auf Versammlungen in den Wahlkreisen vorgeschlagen und gewählt. Die Bürger müssen sich zwischen verschiedenen Kandidaten entscheiden können – in keiner dieser Versammlungen darf nur ein einziger Kandidat antreten.

Für die Wahlen zu den Provinzparlamenten und zur Nationalversammlung werden Kandidaturausschüsse gebildet, die sich aus Vertretern der Gewerkschaften, des Frauenverbandes, der Vereinigung der Kleinbauern, der Studentenverbände und der Komitees zur Verteidigung der Revolution zusammen – setzen. Sie schlagen Kandidaten aus den von ihnen repräsentierten Organisationen und – bis zu 50 Prozent – aus den kommunalen Vertretungen vor. Die Anzahl der Vorschläge muss mindestens doppelt so hoch sein wie die Zahl der Abgeordneten, die dann pro Bezirk gewählt werden. Die Kandidaturausschüsse müssen die Vorschläge den kommunalen Vertretungen vorlegen; hier erfolgt dann auch die letztendliche Nominierung.

Bei den Wahlen muss der Kandidat dann mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten, um das Amt eines Abgeordneten antreten zu können. Die Arbeit in den Parlamenten ist EHRENAMTLICH. Die gewählten Abgeordneten sind ihren Wählern rechenschaftspflichtig; werden sie den Anforderungen an ihre Aufgabe nicht gerecht oder erfüllen sie nicht die Erwartungen ihrer Wähler, können sie zu jeder Zeit abgewählt werden.

Jedes Land entscheidet selbst über seine Wahlgesetze, und natürlich kann man auch das kubanische Wahlsystem nicht anderen Ländern verordnen. Im Umkehrschluss können wir auch nicht unser System dorthin exportieren wollen.“

Erkan Dinar

Bitte werdet Mitglied bei Cuba Sí! Das kann man auch ohne Mitgliedschaft bei der Partei DIE LINKE!

Foto: junge Welt/Christian Mang – Solidarität ist die Zärtlichkeit der Völker – Manifestation für Kuba auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz 2020

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